Zur Erinnerung: vom 1. November bis 15. April gilt bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, Winterreifenpflicht!
Wir rüsten Sie auch gerne bei Bedarf mit einer neuen Autobatterie oder passenden Schneeketten aus. Rufen Sie uns an, wir reservieren Ihnen gerne einen Termin für den Räderwechsel.
Der Winter steht vor der Türe